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   FG Düsseldorf, 23.04.2001 - 3 K 3509/98 L   

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https://dejure.org/2001,14674
FG Düsseldorf, 23.04.2001 - 3 K 3509/98 L (https://dejure.org/2001,14674)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2001 - 3 K 3509/98 L (https://dejure.org/2001,14674)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2001 - 3 K 3509/98 L (https://dejure.org/2001,14674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnsteuerhaftung per Nachforderungsbescheid bei Nichtabgabe der Steueranmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuerhaftung; Nachforderungsbescheid; Lohnsteueranmeldung - Lohnsteuerhaftung per Nachforderungsbescheid bei Nichtabgabe der Steueranmeldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerhaftung per Nachforderungsbescheid bei Nichtabgabe der Steueranmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1018
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Münster, 20.09.2000 - 15 K 6695/98

    Entrichtungsschuld bei rückständigen Lohnsteuern und Lohnnebenforderungen;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.04.2001 - 3 K 3509/98
    Auch das Finanzgericht Hamburg hat in seinem Beschluss vom 17.06.1996 II 40/96, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 17 in einem vergleichbaren Fall den Erlass eines Nachforderungsbescheids gemäß § 167 Abs. 1 Satz 1 AO nicht für zulässig erachtet; zum gleichen Ergebnis kommt das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 20.09.2000 15 K 6695/98 L, EFG 2000, 1388 mit der Begründung, die Regelung des § 42 d EStG sei im Verhältnis zu § 167 AO die speziellere und daher vorrangige Regelung.

    Der gegenteiligen Ansicht, die § 167 AO mit der Begründung für anwendbar hält, der Arbeitgeber begleiche bei der Abführung der angemeldeten Lohnsteuer keine Haftungsschuld, sondern seine eigene Entrichtungssteuerschuld (vgl. Drenseck in: Schmidt, EStG , 20. Auflage, § 41 a Rz. 6 m. w. N. für die gegenteilige Ansicht), vermag das Gericht nicht zu folgen, da eine solche Entrichtungssteuerschuld - wenn überhaupt - erst mit Abgabe einer Lohnsteueranmeldung entsteht, an der es im Streitfall aber gerade fehlt (vgl. dazu die Ausführungen des Finanzgerichts Münster in seinem Urteil 15 K 6695/98 L).

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 171/00

    Nichtabführung von Lohnsteuer - Finanzamt darf die Lohnsteuer schätzen

    d) Systematische Bedenken (vgl. dazu u.a. Tipke/Kruse, a.a.O., § 167 AO 1977 Tz. 9; Trzaskalik in HHSp, § 167 AO 1977 Rz. 5; derselbe in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 41a Rdnr. A 17 ff. und § 42d Rdnr. E 2; Frotscher in Schwarz, Kommentar zur Abgabenordnung, 10. Aufl., § 167 Rz. 4; FG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2001 3 K 3509/98 L, EFG 2001, 1018; Niedersächsisches FG, Urteil vom 29. Juni 1999 VI 177/96, EFG 2000, 468; FG Münster, Urteil vom 2. Februar 1998 15 V 7148/97 L, EFG 1998, 823) rechtfertigen angesichts der eindeutigen Gesetzeslage ein anderes Ergebnis nicht.
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 168/01

    LSt: unterlassene Anmeldung

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1018 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 24.03.1999 - 3 V 5084/98

    Zulässigkeit des Erlasses eines Nachforderungsbescheids gegen einen Arbeitgeber,

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